afrikanisch Trommeln
allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen der Firma Sascha Barth “AfricanDrums“ Einzelunternehmer Sascha Barth, Fischergasse 14, 91278 Pottenstein, Tel.: + 4 9 (0) 179 5 0 1 8 4 7 7, Mail: african-drums (at) posteo.de, USt.ID.: DE275218207 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Sascha Barth – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. 2. Vertragsgegenstand 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht g ewollt und wird nicht begründet. 2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei. 2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 3. Zustandekommen des Vertrages 3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienst- leistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden. 3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben. 4. Vertragsdauer und Kündigung 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. 4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich gilt eine Frist bei gewerblich von 2 Wochen, bei privat von 1 Woche vor Vertragsbeginn. 4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist bei gewerblich möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. 5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner 5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag, bzw gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Website. 5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren. 5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. 5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungs- erbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertrags- partner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. 5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungs- umfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. 6. Preise und Zahlungsbedingungen 6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der V ergütung auf Zeit- und Materialbasis bei gewerblich nach Leistungserbringung, bei privat vor Leistungserbringung fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. 6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienst- leistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundel- iegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. 6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Pädagogische Einrichtungen sind gemäß des Lehrauftrag des Freistaates Bayern für Bildungseinrichtungen von der Umsatzsteuer befreit, gem. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG.. 6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungs- datum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. 7. Haftung 7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des V orsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang. Bei Veranstaltungen außerhalb der Geschäftaräume des Dienst- leisters haftet stets der Auftraggeber. Dieser bestätigt mit seinem Auftrag die Haftungsübernahme während der Veranstaltung für eventuelle Schäden und Verluste an Personen und Gegenständen. Eventuell durch Teilnehmer verursachte Schäden an den Instrumenten reguliert der Dienstleister. 7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 8. Gerichtsstand Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
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